Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der digitalen Plattform KredPal durch Endkunden (nachfolgend „Nutzer" genannt).
(2) Betreiber der Plattform KredPal ist die NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt), Seychellenring 3, 13587 Berlin (nachfolgend „KredPal" oder „wir" genannt).
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Dienste für private Zwecke nutzen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, KredPal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Diese AGB gelten für sämtliche Funktionen und Leistungen der Plattform KredPal, einschließlich der Nutzung der Website, der mobilen Anwendungen und aller damit verbundenen Dienste.
(6) Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Nutzer voll geschäftsfähig ist. Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(7) Diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber KredPal. Vertragsverhältnisse mit Handwerksbetrieben oder Finanzierungspartnern unterliegen gesonderten Bedingungen.
(8) Für bestimmte Funktionen oder Leistungen können ergänzende Bedingungen gelten, die dem Nutzer vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung zur Kenntnis gebracht werden.
(9) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website www.kredpal.de abrufbar und kann dort jederzeit heruntergeladen und gespeichert werden.
(10) Mit der Nutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
(11) KredPal behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt. Die Zustimmung zu geänderten AGB kann erforderlich sein, um die Plattform weiterhin nutzen zu können.
§ 2 Leistungsbeschreibung der Plattform
(1) KredPal betreibt eine digitale Plattform, die Nutzern die Möglichkeit bietet, Finanzierungen für Bau- und Renovierungsvorhaben anzufragen und zu beantragen.
(2) Die Plattform stellt technische Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Nutzer Angebote von Handwerksbetrieben hochladen, Finanzierungsoptionen berechnen und Finanzierungsanfragen bei Finanzierungspartnern einreichen können.
(3) KredPal fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen Endkunden, Handwerksbetrieben und Finanzierungspartnern. Die Plattform stellt die technischen Voraussetzungen bereit, um diese Parteien miteinander zu verbinden.
(4) KredPal vergibt selbst keine Kredite und trifft keine Finanzierungsentscheidungen. Die Kreditvergabe und die Entscheidung über Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich durch die jeweiligen Finanzierungspartner nach deren eigenen Kriterien und Bedingungen.
(5) Kreditverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. KredPal ist nicht Vertragspartei dieser Kreditverträge.
(6) KredPal ist kein Erbringer von Bauleistungen oder Handwerksleistungen. Verträge über Bau- oder Handwerksleistungen werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Handwerksbetrieb geschlossen.
(7) KredPal übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Finanzierung zu bestimmten Konditionen zustande kommt oder dass ein Finanzierungspartner eine Anfrage genehmigt. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen hängt von den individuellen Voraussetzungen des Nutzers und den Kriterien der Finanzierungspartner ab.
(8) KredPal kann im Rahmen der Plattformnutzung Handwerksbetriebe über den Status von Finanzierungsanfragen informieren, um die Planung und Durchführung von Projekten zu erleichtern. Dies begründet keine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Handwerksbetrieb.
(9) Die Nutzung der Plattform ist für Endkunden grundsätzlich kostenlos. KredPal behält sich jedoch vor, für bestimmte zusätzliche Leistungen oder Premium-Funktionen Gebühren zu erheben. Über solche Gebühren wird der Nutzer vor Inanspruchnahme der Leistung informiert.
(10) KredPal kann Funktionen der Plattform jederzeit weiterentwickeln, ändern, einschränken oder einstellen, sofern dies den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
(11) Es besteht kein Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Insbesondere Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 3 Registrierung und Nutzung der Plattform
(1) Für die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform kann eine Registrierung erforderlich sein. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich über die Plattform oder durch Mitteilung an KredPal vorzunehmen.
(3) Die Nutzung der Plattform ist nur zu rechtmäßigen Zwecken gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, keine falschen Angaben zu machen, keine gefälschten Dokumente hochzuladen, keine Finanzierungsanfragen für Dritte ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu stellen, die Plattform nicht für betrügerische oder illegale Zwecke zu nutzen und keine technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen oder zu manipulieren.
(4) Der Nutzer darf nur Dokumente hochladen, für die er über die erforderlichen Rechte verfügt. Insbesondere darf er keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter ohne deren Zustimmung verwenden.
(5) Der Nutzer bestätigt, dass die von ihm hochgeladenen Angebote von Handwerksbetrieben echt sind, sich auf ein reales Vorhaben beziehen und dass er zur Nutzung dieser Angebote im Rahmen der Plattform berechtigt ist.
(6) Der Nutzer ist für alle Inhalte verantwortlich, die er auf der Plattform hochlädt oder eingibt. KredPal übernimmt keine Haftung für vom Nutzer bereitgestellte Inhalte.
(7) KredPal behält sich vor, Inhalte zu überprüfen, zu löschen oder den Zugang zu bestimmten Funktionen einzuschränken, wenn der Verdacht besteht, dass gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen wird.
(8) KredPal kann Nutzer von der Plattform ausschließen, wenn diese falsche Angaben machen, die Plattform missbräuchlich nutzen oder gegen diese AGB verstoßen.
(9) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.
(10) Eine kommerzielle Nutzung der Plattform durch Endkunden ist nicht gestattet, es sei denn, KredPal stimmt dem ausdrücklich zu.
(11) KredPal kann technische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.
§ 4 Hochladen von Angeboten und Finanzierungsanfragen
(1) Der Nutzer kann Angebote von Handwerksbetrieben auf die Plattform hochladen, um eine Finanzierungsanfrage zu stellen.
(2) Der Nutzer kann im Rahmen der Finanzierungsanfrage weitere Angaben machen, insbesondere zur Art des Projekts, zum Finanzierungsbedarf und zu seinen persönlichen Verhältnissen.
(3) Mit dem Hochladen eines Angebots bestätigt der Nutzer, dass es sich um ein echtes Angebot eines Handwerksbetriebs handelt, das Angebot von dem im Angebot genannten Handwerksbetrieb stammt, das Projekt real ist und der Nutzer beabsichtigt, es durchzuführen und das Angebot im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Finanzierung steht.
(4) Der Nutzer versichert, dass er berechtigt ist, das Angebot im Rahmen der Plattform zu verwenden, und dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.
(5) Die im Angebot enthaltenen Informationen bilden die Grundlage für die Berechnung von Finanzierungsoptionen und die Weiterleitung der Anfrage an Finanzierungspartner.
(6) KredPal kann die hochgeladenen Angebote und die damit verbundenen Angaben an Finanzierungspartner weitergeben, um eine Finanzierungsentscheidung zu ermöglichen.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben vollständig, korrekt und aktuell zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt oder zu ungünstigen Konditionen erfolgt.
(8) KredPal kann hochgeladene Angebote und Angaben auf Plausibilität überprüfen und den Nutzer auffordern, zusätzliche Informationen oder Nachweise bereitzustellen.
(9) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass eine Finanzierungsanfrage angenommen oder eine Finanzierung gewährt wird. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim jeweiligen Finanzierungspartner.
(10) KredPal stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung und ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit der hochgeladenen Angebote oder die Durchführung der Projekte verantwortlich.
§ 5 Bestätigung des Angebots und Information des Handwerksbetriebs
(1) Mit dem Hochladen eines Angebots auf die Plattform bestätigt der Nutzer, dass dieses Angebot die Grundlage für eine Finanzierungsanfrage bildet.
(2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Angebot enthaltenen Informationen sowie weitere Angaben zum Projekt und zur Person des Nutzers verarbeitet und an Finanzierungspartner weitergegeben werden können.
(3) KredPal kann den im Angebot genannten Handwerksbetrieb über den Status der Finanzierungsanfrage informieren, insbesondere darüber, ob eine Finanzierung genehmigt wurde.
(4) Die Information des Handwerksbetriebs kann insbesondere folgende Angaben umfassen: Name und Kontaktdaten des Nutzers, das hochgeladene Angebot oder eine Kopie davon, die Höhe der beantragten Finanzierung und der Status der Finanzierungsanfrage (z. B. genehmigt, abgelehnt, in Bearbeitung).
(5) Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass KredPal diese Informationen an den Handwerksbetrieb weitergeben darf, sofern dies im Zusammenhang mit der Finanzierungsanfrage steht.
(6) Die Information des Handwerksbetriebs dient dazu, diesem Planungssicherheit zu geben und die Durchführung des Projekts zu erleichtern. Der Handwerksbetrieb kann so über die Finanzierung des Nutzers informiert werden und gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen treffen.
(7) Der Vertrag über die Durchführung des Bau- oder Renovierungsprojekts wird ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Handwerksbetrieb geschlossen. KredPal ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts.
(8) KredPal haftet nicht für die Qualität der Leistungen des Handwerksbetriebs, die Einhaltung von Terminen oder sonstige Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Nutzer und Handwerksbetrieb.
(9) Die Weitergabe von Informationen an den Handwerksbetrieb kann elektronisch oder in anderer geeigneter Form erfolgen.
§ 6 Vertragsverhältnisse und Verantwortlichkeiten
(1) KredPal betreibt eine digitale Vermittlungsplattform und stellt ausschließlich technische Infrastruktur zur Verfügung.
(2) KredPal ist kein Kreditinstitut, kein Finanzdienstleistungsunternehmen und kein Darlehensgeber. Die Plattform dient lediglich der Vermittlung von Kontakten zwischen Nutzern und Finanzierungspartnern.
(3) Finanzierungsentscheidungen werden ausschließlich von den jeweiligen Finanzierungspartnern getroffen. KredPal hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen.
(4) Kreditverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. KredPal ist nicht Vertragspartei dieser Verträge.
(5) KredPal ist kein Erbringer von Bauleistungen oder Handwerksleistungen. Verträge über solche Leistungen werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Handwerksbetrieb geschlossen.
(6) KredPal übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Angeboten, die Qualität von Handwerksleistungen, die Einhaltung von Terminen durch Handwerksbetriebe, die Bonität oder Zuverlässigkeit von Nutzern oder die Entscheidungen von Finanzierungspartnern.
(7) KredPal gibt keine Garantie dafür, dass eine Finanzierung zustande kommt, dass bestimmte Konditionen gewährt werden oder dass ein Projekt erfolgreich durchgeführt wird.
(8) KredPal tritt weder als Vertreter von Handwerksbetrieben noch als Vertreter von Finanzierungspartnern auf. Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung.
(9) Die Kommunikation zwischen Nutzern, Handwerksbetrieben und Finanzierungspartnern erfolgt eigenverantwortlich. KredPal ist nicht verpflichtet, diese Kommunikation zu überwachen oder zu moderieren.
(10) KredPal kann freiwillig Informationen bereitstellen oder Unterstützung anbieten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
(11) Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. KredPal stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für die Vermittlung bereit.
§ 7 Haftung
(1) KredPal haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KredPal nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleiben unberührt.
(4) KredPal haftet nicht für Entscheidungen von Finanzierungspartnern, insbesondere nicht für die Ablehnung von Finanzierungsanfragen oder die Gewährung ungünstiger Konditionen.
(5) KredPal haftet nicht für die Qualität von Handwerksleistungen, die Einhaltung von Terminen durch Handwerksbetriebe, Vertragsbrüche durch Handwerksbetriebe oder Finanzierungspartner oder falsche oder unvollständige Angaben des Nutzers.
(6) KredPal haftet nicht für die Verfügbarkeit der Plattform, insbesondere nicht für Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt.
(7) KredPal haftet nicht für Schäden, die durch Unterbrechungen der Internetverbindung, Ausfälle externer Dienstleister oder geplante Wartungsarbeiten entstehen.
(8) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, Finanzierungsoptionen zu prüfen und eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von KredPal.
§ 8 Verfügbarkeit der Plattform und Änderungen der Leistungen
(1) KredPal strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren.
(2) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, höhere Gewalt oder Ausfälle externer Dienstleister verursacht werden.
(3) KredPal kann Funktionen der Plattform jederzeit weiterentwickeln, ändern, einschränken oder einstellen, sofern dies den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
(4) Änderungen können insbesondere erfolgen, um die Plattform technisch weiterzuentzwickeln, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten oder die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
(5) Über wesentliche Änderungen wird KredPal die Nutzer rechtzeitig informieren.
(6) Wartungsarbeiten können geplant oder ungeplant erfolgen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt.
(7) Während Wartungsarbeiten kann die Nutzung der Plattform eingeschränkt oder unmöglich sein.
(8) Es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung bestimmter Funktionen oder Leistungen.
§ 9 Änderungen dieser AGB
(1) KredPal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen können insbesondere erfolgen, um gesetzliche Anforderungen umzusetzen, neue Funktionen oder Leistungen einzuführen, technische Entwicklungen zu berücksichtigen, die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten oder Klarstellungen vorzunehmen.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.kredpal.de abrufbar.
(4) Über wesentliche Änderungen wird KredPal die Nutzer im Voraus informieren.
(5) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zu geänderten AGB eingeholt.
§ 10 Beendigung der Nutzung / Kündigung
(1) Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(2) Eine formelle Kündigung ist für die Beendigung der Nutzung nicht erforderlich. Der Nutzer kann die Plattform einfach nicht mehr verwenden.
(3) KredPal kann die Nutzung der Plattform durch den Nutzer aus wichtigem Grund einschränken, sperren oder beenden.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt, falsche Angaben macht, die Plattform missbräuchlich nutzt, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder die Sicherheit der Plattform gefährdet.
(5) Die Beendigung der Nutzung berührt nicht bereits bestehende Rechte und Pflichten.
(6) Insbesondere bleiben Verpflichtungen aus bereits gestellten Finanzierungsanfragen, hochgeladenen Angeboten oder laufenden Prozessen bestehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.
(5) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. KredPal kann den Nutzer auch an dessen Wohnsitz verklagen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerkspartner
§1 Gegenstand der Zusammenarbeit
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt), Seychellenring 3, 13587 Berlin (nachfolgend „KredPal" genannt), und Handwerksbetrieben (nachfolgend „Handwerkspartner" oder „Handwerksbetrieb" genannt).
(2) KredPal betreibt eine digitale Plattform, die es Endkunden ermöglicht, Finanzierungen für Bau- und Renovierungsprojekte zu beantragen.
(3) Handwerkspartner können über die Plattform ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten anbieten und so den Verkauf ihrer Leistungen fördern.
(4) KredPal fungiert ausschließlich als technische Plattform und Vermittler zwischen Endkunden, Handwerksbetrieben und Finanzierungspartnern.
(5) KredPal vergibt selbst keine Kredite. Finanzierungsentscheidungen werden ausschließlich von den Finanzierungspartnern getroffen.
(6) Verträge über Bauleistungen werden ausschließlich zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Endkunden geschlossen. KredPal ist nicht Vertragspartei dieser Verträge.
§2 Nutzung der Plattform
(1) Handwerkspartner können die Plattform nutzen, um ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten.
(2) Die Plattform stellt technische Werkzeuge zur Verfügung, insbesondere ein Finanzierungs-Widget zur Einbindung auf der Website des Handwerksbetriebs, individuelle Vermittlungslinks zur Weiterleitung von Kunden und digitale Formulare zur Erfassung von Finanzierungsanfragen.
(3) Der Handwerkspartner kann das Widget und die Vermittlungslinks im Rahmen seiner Vertriebsaktivitäten nutzen, insbesondere auf seiner Website, in digitalen Angeboten, in E-Mails an Kunden oder in anderen Marketingmaterialien.
(4) Der Handwerkspartner verpflichtet sich, die Plattform nur für reale Projekte zu nutzen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(5) Es ist nicht gestattet, die Plattform, das Widget oder die Vermittlungslinks technisch zu manipulieren, die Zuordnung von Kunden zu umgehen oder die Funktionsweise der Systeme zu beeinträchtigen.
(6) KredPal kann den Zugang zur Plattform einschränken oder beenden, wenn der Handwerkspartner gegen diese AGB verstößt oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
§3 Provision
(1) Für jede über die Plattform vermittelte Finanzierung zahlt der Handwerkspartner an KredPal eine Provision in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswertes.
(2) Der Bruttoauftragswert entspricht dem Gesamtbetrag des Angebots, das der Endkunde auf die Plattform hochgeladen hat.
(3) Die Provision ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Finanzierung vollständig oder nur teilweise in Anspruch genommen wird.
(4) Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt wird, sofern ein Zusammenhang mit der über die Plattform initiierten Finanzierungsanfrage besteht.
(5) Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Endkunde den Auftrag erteilt, ohne die Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sofern die Finanzierungsanfrage über die Plattform erfolgt ist.
(6) Maßgeblich ist, dass der Endkunde über die Plattform eine Finanzierungsanfrage gestellt hat und ein Angebot des Handwerkspartners hochgeladen oder angegeben wurde.
(7) Die Provision bezieht sich auf den Bruttoauftragswert inklusive aller Nebenleistungen und Materialkosten.
§4 Entstehung des Provisionsanspruchs
(1) Der Provisionsanspruch entsteht mit der Genehmigung der Finanzierung durch einen Finanzierungspartner.
(2) Als Genehmigung gilt jede verbindliche Zusage des Finanzierungspartners, dass die Finanzierung gewährt werden kann.
(3) Voraussetzung ist, dass der Endkunde ein Angebot des Handwerkspartners hochgeladen oder eine Finanzierungsanfrage gestellt hat, die sich auf ein Angebot des Handwerkspartners bezieht.
(4) KredPal kann den Handwerkspartner über die Genehmigung informieren und eine Rechnung über die Provision ausstellen.
(5) Der Provisionsanspruch besteht unabhängig davon, wann der Endkunde den Auftrag tatsächlich erteilt oder ob er die Finanzierung in Anspruch nimmt.
§5 Abrechnung und Zahlungsziel
(1) KredPal stellt dem Handwerkspartner eine Rechnung über die Provision aus, sobald der Provisionsanspruch entstanden ist.
(2) Die Rechnung basiert auf dem Bruttoauftragswert des vom Endkunden hochgeladenen Angebots.
(3) Die Zahlung der Provision ist innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Die Zahlung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag innerhalb der Frist auf dem Konto von KredPal eingegangen ist.
(5) Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(6) Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann KredPal die Nutzung der Plattform einschränken, neue Finanzierungsanfragen blockieren oder die Zusammenarbeit außerordentlich kündigen.
(7) Eine Aufrechnung gegen Provisionsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(8) Die Rechnungsstellung kann elektronisch erfolgen.
§6 Nachlaufklausel für Provisionen
(1) Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Auftrag erst nach der Finanzierungsanfrage oder außerhalb der Plattform erteilt wird.
(2) Dies gilt für alle Aufträge, die innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Finanzierungsanfrage über die Plattform erteilt werden.
(3) Die Provision ist geschuldet, wenn der Auftrag sich auf dasselbe oder ein vergleichbares Angebot bezieht, das gleiche Projekt betrifft oder zwischen denselben Parteien zustande kommt.
(4) Dies gilt unabhängig davon, ob die Finanzierung über die Plattform, über einen anderen Kanal oder gar nicht in Anspruch genommen wird.
(5) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, KredPal über Aufträge zu informieren, die von Kunden erteilt werden, die über die Plattform vermittelt wurden.
(6) Als Nachweis für die Vermittlung über die Plattform gelten insbesondere hochgeladene Angebote, Finanzierungsanfragen, Kommunikationsdaten und andere Aufzeichnungen.
(7) Die Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Handwerkspartner es unterlässt, KredPal über die Auftragserteilung zu informieren.
§7 Umgehungsverbot
(1) Der Handwerkspartner darf KredPal nicht umgehen oder Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, Provisionsansprüche zu verringern oder zu vermeiden.
(2) Insbesondere ist es nicht gestattet, Kunden, die über die Plattform vermittelt wurden, außerhalb der Plattform zu bearbeiten, Finanzierungen außerhalb der Plattform abzuschließen, wenn der Kunde die Plattform genutzt hat, Kunden aktiv von der Nutzung der Plattform abzuhalten, falsche Angaben über den Auftragswert zu machen oder Aufträge künstlich zu splitten, um die Provision zu reduzieren.
(3) Die Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftrag außerhalb der Plattform abgeschlossen wird, sofern der Kunde zuvor über die Plattform eine Finanzierungsanfrage gestellt hat.
(4) Der Handwerkspartner darf die Funktionsweise des Widgets, der Plattform oder der Vermittlungslinks nicht beeinträchtigen oder manipulieren.
§8 Umgehungsverbot, Manipulation und Vertragsstrafe
(1) Bei Verstößen gegen § 7 (Umgehungsverbot) ist der Handwerkspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
(2) Die Vertragsstrafe beträgt bis zu 30 % des Bruttoauftragswertes, mindestens jedoch 5.000 € pro Einzelfall. Der Handwerkspartner kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Vertragsstrafe berührt nicht den Provisionsanspruch. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) KredPal kann bei Verstößen gegen § 7 außerdem den Zugang zur Plattform sofort sperren, die Zusammenarbeit außerordentlich kündigen oder die Bearbeitung neuer Finanzierungsanfragen einstellen.
§9 Transparenz- und Prüfpflichten des Handwerksbetriebs
(1) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, KredPal wahrheitsgemäß über alle Projekte zu informieren, die im Zusammenhang mit der Plattform stehen.
(2) KredPal kann vom Handwerkspartner jederzeit Auskunft über folgende Informationen verlangen: Angebote, die an Kunden gestellt wurden, die über die Plattform vermittelt wurden, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, Änderungen des Auftragswertes, zusätzliche Leistungen oder Anpassungen des Projektumfangs und weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
(3) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, KredPal über Änderungen des Auftragswertes zu informieren, insbesondere wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden oder der Projektumfang geändert wird.
(4) KredPal kann die bereitgestellten Informationen prüfen, um die Richtigkeit der Provisionsansprüche zu gewährleisten.
(5) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, auf Anfrage Nachweise über den tatsächlichen Auftragswert vorzulegen.
(6) Sofern der Handwerkspartner seiner Auskunfts- und Nachweispflicht nicht nachkommt, kann KredPal die Provision auf Grundlage der verfügbaren Informationen berechnen.
(7) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, alle relevanten Dokumente für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.
§10 Nutzung des Finanzierungswidgets und von Vermittlungslinks
(1) KredPal stellt dem Handwerkspartner digitale Werkzeuge zur Verfügung, um Endkunden den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern.
(2) Zu diesen Werkzeugen gehören insbesondere ein Widget, das in die Website des Handwerkspartners eingebunden werden kann, individuelle Vermittlungslinks zur Weiterleitung von Kunden und digitale Formulare zur Erfassung von Finanzierungsanfragen.
(3) Der Handwerkspartner kann das Widget und die Vermittlungslinks im Rahmen seiner Vertriebsaktivitäten nutzen, insbesondere auf seiner Website, in Angeboten, in E-Mails an Kunden oder in Marketingmaterialien.
(4) Der Handwerkspartner verpflichtet sich, das Widget und die Vermittlungslinks nur in der bereitgestellten Form zu verwenden.
(5) Es ist nicht gestattet, das Widget oder die Vermittlungslinks technisch zu verändern oder zu manipulieren.
(6) Der Handwerkspartner darf insbesondere nicht die Zuordnung von Kunden verhindern, die Funktionsweise der Systeme beeinträchtigen oder Maßnahmen ergreifen, um Provisionsansprüche zu umgehen.
(7) Finanzierungsanfragen, die über das Widget oder die Vermittlungslinks eingehen, gelten als über die Plattform vermittelt.
(8) KredPal kann die Nutzung des Widgets und der Vermittlungslinks widerrufen, wenn der Handwerkspartner gegen diese AGB verstößt.
§11 Plattformgebühren
(1) Für die Nutzung der Plattform können Gebühren anfallen.
(2) Die Gebühren umfassen insbesondere eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 299,99 € brutto und eine monatliche Plattformgebühr in Höhe von 29,99 € brutto.
(3) Die monatliche Gebühr wird im Voraus berechnet und ist zu Beginn eines jeden Monats fällig.
(4) KredPal kann die Gebühren im Rahmen von Einführungsprogrammen, Sonderaktionen oder individuellen Vereinbarungen ganz oder teilweise erlassen.
(5) Ein Erlass der Gebühren erfolgt freiwillig und begründet keinen dauerhaften Anspruch.
(6) Der Erlass von Plattformgebühren berührt nicht die Provisionsansprüche nach § 3.
(7) KredPal behält sich vor, Gebühren mit angemessener Vorankündigung einzuführen, anzupassen oder zu ändern.
§12 Beendigung der Nutzung / Kündigung
(1) Der Handwerkspartner kann die Nutzung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(2) Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail an KredPal.
(3) KredPal kann die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, falschen Angaben, missbräuchlicher Nutzung der Plattform oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften.
(4) Bei schwerwiegenden Verstößen kann KredPal die Zusammenarbeit fristlos kündigen und den Zugang zur Plattform sofort sperren.
(5) Die Beendigung der Zusammenarbeit berührt nicht bereits bestehende Rechte und Pflichten.
(6) Insbesondere bleiben bestehen: bereits entstandene Provisionsansprüche, die Nachlaufklausel gemäß § 6, das Umgehungsverbot gemäß § 7 und Vertragsstrafen gemäß § 8.
(7) Finanzierungsanfragen, die vor Beendigung der Zusammenarbeit gestellt wurden, unterliegen weiterhin den Regelungen dieser AGB.
§13 Zuordnung von Kunden und Beweisregel
(1) Kunden, die die Plattform genutzt haben, gelten als über die Plattform vermittelt.
(2) Es wird vermutet, dass Aufträge, die innerhalb von 12 Monaten nach einer Finanzierungsanfrage erteilt werden, auf die Vermittlung durch die Plattform zurückzuführen sind.
(3) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, auf Anfrage Nachweisdokumente vorzulegen, um die Zuordnung zu überprüfen.
(4) Der Handwerkspartner kann die Vermutung widerlegen, indem er nachweist, dass der Auftrag unabhängig von der Plattform zustande gekommen ist.
(5) Sofern der Handwerkspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann KredPal die Provision auf Grundlage der verfügbaren Informationen berechnen.
§14 Haftung
(1) KredPal haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KredPal nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleiben unberührt.
(4) KredPal haftet nicht für Entscheidungen von Finanzierungspartnern, Änderungen von Finanzierungskonditionen, Verträge zwischen Handwerksbetrieb und Endkunden, die Bonität oder Zahlungsfähigkeit von Endkunden oder geschäftliche Entscheidungen des Handwerkspartners.
(5) KredPal haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von KredPal liegen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von KredPal.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§15 Änderungen dieser AGB
(1) KredPal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist und den Handwerkspartner nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen können insbesondere erfolgen, um gesetzliche Anforderungen umzusetzen, neue Funktionen oder Leistungen einzuführen, technische Entwicklungen zu berücksichtigen oder Klarstellungen vorzunehmen.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.kredpal.de abrufbar.
(4) Über wesentliche Änderungen wird KredPal die Handwerkspartner in geeigneter Weise informieren.
(5) Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.
(5) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt).
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 2025