Allgemeine Geschäftsbedingungen
KredPal-Plattform
Stand: Juni 2026
NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Seychellenring 3, 13587 Berlin
HRB 284465 B | info@kredpal.de | www.kredpal.de
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der digitalen Plattform „KredPal" durch Verbraucherinnen und Verbraucher (nachfolgend „Nutzer").
(2) Betreiber der Plattform ist die NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt), Seychellenring 3, 13587 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 284465 B, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „KredPal" oder „wir").
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die angebotenen Leistungen für private Zwecke nutzen.
(4) Diese AGB gelten für sämtliche Funktionen und Leistungen der Plattform, insbesondere für die Nutzung der Website, digitaler Finanzierungsrechner, Angebotslinks, Formulare und sonstiger digitaler Dienste von KredPal.
(5) Für einzelne Funktionen oder Leistungen können ergänzende Bedingungen gelten. Hierauf wird der Nutzer vor Nutzung der jeweiligen Funktion gesondert hingewiesen.
(6) Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Nutzer voll geschäftsfähig ist. Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen die Plattform nicht nutzen.
(7) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann auf der Website www.kredpal.de eingesehen, heruntergeladen und gespeichert werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Rolle von KredPal
(1) KredPal betreibt eine digitale Plattform zur technischen Unterstützung und Vermittlung von Finanzierungen für Bau-, Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben.
(2) Nutzer können insbesondere Angebote von Handwerksbetrieben hochladen, Finanzierungsoptionen berechnen und Finanzierungsanfragen über die Plattform einreichen.
(3) KredPal vermittelt Finanzierungsanfragen an angebundene Finanzierungs-, Vermittlungs-, Abwicklungs- und technische Dienstleistungspartner.
(4) KredPal vergibt selbst keine Kredite, ist kein Kreditinstitut und trifft keine Kreditentscheidungen. Die Entscheidung über eine Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Finanzierungspartner nach dessen eigenen Prüfungsmaßstäben und Bedingungen.
(5) Kreditverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. KredPal wird nicht Vertragspartner eines Kreditvertrags.
(6) KredPal ist nicht Erbringer von Bau-, Handwerks- oder sonstigen Werkleistungen. Verträge über Bau- oder Handwerksleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Handwerksbetrieb zustande.
(7) KredPal übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Finanzierung zustande kommt, zu bestimmten Konditionen angeboten wird oder durch einen Finanzierungspartner genehmigt wird.
(8) Die Nutzung der Plattform ist für Endkunden grundsätzlich kostenlos, sofern nicht vor Inanspruchnahme einer zusätzlichen Leistung ausdrücklich auf ein Entgelt hingewiesen wird.
(9) KredPal kann Funktionen der Plattform weiterentwickeln, anpassen, einschränken oder einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.
(10) Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle externer Dienstleister oder höhere Gewalt zu Einschränkungen führen.
§ 3 Registrierung, Angaben und Pflichten des Nutzers
(1) Für bestimmte Funktionen kann eine Registrierung oder Eingabe persönlicher Daten erforderlich sein.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen.
(3) Der Nutzer darf die Plattform ausschließlich für rechtmäßige Zwecke nutzen.
(4) Insbesondere ist es untersagt:
- falsche oder unvollständige Angaben zu machen,
- gefälschte oder manipulierte Dokumente hochzuladen,
- Finanzierungsanfragen für Dritte ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu stellen,
- die Plattform für betrügerische oder sonst rechtswidrige Zwecke zu nutzen,
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu verändern oder zu manipulieren.
(5) Der Nutzer darf nur Unterlagen und Angebote hochladen, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
(6) Der Nutzer bestätigt, dass hochgeladene Angebote eines Handwerksbetriebs echt sind, sich auf ein reales Vorhaben beziehen und im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Finanzierung verwendet werden dürfen.
(7) KredPal kann Inhalte prüfen, zusätzliche Nachweise anfordern, Inhalte löschen oder den Zugang einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht bestehen.
(8) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 4 Finanzierungsanfragen und hochgeladene Angebote
(1) Der Nutzer kann Angebote von Handwerksbetrieben hochladen, um eine Finanzierungsanfrage zu stellen.
(2) Der Nutzer kann im Rahmen der Finanzierungsanfrage weitere Angaben machen, insbesondere zum Projekt, zum Finanzierungsbedarf und zu seinen persönlichen Verhältnissen.
(3) Der Nutzer bestätigt mit dem Hochladen eines Angebots, dass dieses Angebot von dem genannten Handwerksbetrieb stammt und sich auf ein reales Vorhaben bezieht.
(4) Die vom Nutzer übermittelten Angaben und Unterlagen können Grundlage für die Berechnung von Finanzierungsoptionen sowie für die Weiterleitung an angebundene Finanzierungs-, Vermittlungs- oder Abwicklungspartner sein.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliche Unterlagen vollständig, korrekt und aktuell einzureichen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zu Verzögerungen, einer Ablehnung oder anderen Finanzierungskonditionen führen.
(6) Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Finanzierungsanfrage, auf bestimmte Konditionen oder auf den Abschluss eines Kreditvertrags.
(7) KredPal übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Nutzer hochgeladenen Angebote und keine Verantwortung für die Durchführung des jeweiligen Bau- oder Handwerksprojekts.
§ 5 Information des Handwerksbetriebs
(1) Soweit dies für die Durchführung und Planung des jeweiligen Projekts erforderlich ist, kann KredPal den im Angebot genannten oder durch den Nutzer ausgewählten Handwerksbetrieb über den Bearbeitungsstatus der Finanzierungsanfrage informieren.
(2) Der Handwerksbetrieb erhält ausschließlich folgende Statusinformationen:
- Anfrage gestartet
- Unterlagen fehlen
- Antrag in Prüfung
- Finanzierung freigegeben
- Auszahlung erfolgt
(3) Nicht an den Handwerksbetrieb übermittelt werden insbesondere: Bonitätsdaten, Banknamen oder konkrete Finanzierungspartner, Kreditkonditionen oder Zinssätze, Ablehnungsgründe, Konto-, Einkommens- oder Vermögensdaten sowie sonstige vertrauliche Finanzinformationen des Nutzers.
(4) Mit der Akzeptanz dieser AGB stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dass KredPal den im Angebot genannten Handwerksbetrieb über die in Abs. 2 genannten Statusinformationen informieren darf.
(5) Die Statusweitergabe begründet keine Verpflichtung von KredPal gegenüber dem Handwerksbetrieb und stellt keine Zusage über den Abschluss, die Auszahlung oder die Durchführung einer Finanzierung dar.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von KredPal, abrufbar unter www.kredpal.de.
(2) Soweit dies zur Vermittlung, Prüfung, Bearbeitung oder Abwicklung einer Finanzierungsanfrage erforderlich ist, kann KredPal personenbezogene Daten sowie projektbezogene Unterlagen an angebundene Finanzierungs-, Vermittlungs-, Abwicklungs- und technische Dienstleistungspartner übermitteln.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Kategorien von Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von KredPal sowie gegebenenfalls aus den Datenschutzinformationen der jeweils beteiligten Finanzierungspartner.
§ 7 Haftung
(1) KredPal haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KredPal nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
(4) KredPal haftet insbesondere nicht für:
- Entscheidungen von Finanzierungspartnern,
- Ablehnungen oder Änderungen von Finanzierungskonditionen,
- die Qualität, Durchführung oder rechtzeitige Fertigstellung von Handwerksleistungen,
- die Richtigkeit von Angeboten oder Angaben des Nutzers,
- Schäden durch Ausfälle externer Dienstleister, Internetverbindungen oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von KredPal.
(5) Der Nutzer trifft seine Entscheidung über eine Finanzierung eigenverantwortlich.
§ 8 Änderungen der AGB
(1) KredPal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder der Einführung neuer Funktionen.
(2) Änderungen gelten nur für zukünftige Nutzungen der Plattform.
(3) Soweit eine Zustimmung des Nutzers rechtlich erforderlich ist, wird KredPal diese vor Inkrafttreten der Änderung gesondert einholen.
§ 9 Beendigung der Nutzung
(1) Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden.
(2) KredPal kann den Zugang zur Plattform aus wichtigem Grund einschränken, sperren oder beenden.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt, falsche Angaben macht, die Plattform missbräuchlich nutzt oder gesetzliche Vorschriften verletzt.
(4) Bereits laufende Finanzierungsprozesse, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Datenschutzrechte bleiben von der Beendigung unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerkspartner
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der NEMA Solutions UG (haftungsbeschränkt), Seychellenring 3, 13587 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 284465 B, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „KredPal"), und gewerblichen Handwerksbetrieben (nachfolgend „Handwerkspartner").
(2) KredPal betreibt eine digitale Plattform zur technischen Unterstützung und Vermittlung von Finanzierungen für Bau-, Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben.
(3) Handwerkspartner können über KredPal ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten zugänglich machen und dadurch den Vertrieb ihrer Leistungen unterstützen.
(4) KredPal vermittelt Finanzierungsanfragen an angebundene Finanzierungs-, Vermittlungs-, Abwicklungs- und technische Dienstleistungspartner. KredPal vergibt selbst keine Kredite und trifft keine Kreditentscheidungen.
(5) Verträge über Bau-, Handwerks- oder sonstige Werkleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Handwerkspartner und dem jeweiligen Endkunden zustande. KredPal wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.
§ 2 Nutzung der Plattform
(1) Der Handwerkspartner kann die Plattform nutzen, um seinen Kunden Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten.
(2) KredPal kann dem Handwerkspartner insbesondere folgende digitale Werkzeuge zur Verfügung stellen: Finanzierungswidgets, individuelle Vermittlungslinks, Angebotslinks, digitale Formulare zur Erfassung von Finanzierungsanfragen sowie Statusinformationen zu Finanzierungsanfragen.
(3) Der Handwerkspartner darf diese Werkzeuge auf seiner Website, in Angeboten, E-Mails, digitalen Dokumenten und sonstigen zulässigen Vertriebs- oder Marketingmaterialien einsetzen.
(4) Der Handwerkspartner verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich für reale Projekte und mit wahrheitsgemäßen Angaben zu nutzen.
(5) Der Handwerkspartner darf die Plattform, Widgets, Vermittlungslinks, Angebotslinks oder technische Zuordnungen nicht verändern, manipulieren, umgehen oder in ihrer Funktion beeinträchtigen.
(6) KredPal kann den Zugang zur Plattform einschränken oder sperren, wenn der Handwerkspartner gegen diese AGB verstößt oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
§ 3 Provision und Sonderkonditionen
(1) Die Provision beträgt 4 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer auf den Bruttoauftragswert. Abweichende individuelle Sonderkonditionen können vereinbart werden.
(2) Der Bruttoauftragswert ist der Gesamtbetrag desjenigen Angebots oder Auftrags, auf dessen Grundlage die Finanzierung über KredPal vermittelt wurde, einschließlich Material-, Neben- und Zusatzleistungen.
(3) KredPal und der Handwerkspartner können schriftlich, per E-Mail, im Partnervertrag oder durch eine im Partnerbereich dokumentierte Vereinbarung abweichende individuelle Sonderkonditionen vereinbaren.
(4) Eine abweichende Sonderkondition gilt ausschließlich für den jeweils vereinbarten Handwerkspartner und nur für den vereinbarten Zeitraum oder Umfang.
(5) Die Provision wird ausschließlich für eine erfolgreich über KredPal vermittelte Finanzierung geschuldet. Für Aufträge, die ohne eine über KredPal vermittelte Finanzierung zustande kommen, entsteht kein Provisionsanspruch.
§ 4 Voraussetzungen der Provisionspflicht
(1) Ein Provisionsanspruch von KredPal entsteht, wenn a) der Endkunde über KredPal eine Finanzierung für einen konkreten Auftrag des Handwerkspartners beantragt hat, b) der Finanzierungsvertrag wirksam zustande gekommen ist, und c) der Auftrag des Handwerkspartners mit dem Endkunden zustande kommt.
(2) Die Provision berechnet sich auf den tatsächlich finanzierten Betrag, höchstens jedoch auf den tatsächlich realisierten Auftragswert.
(3) Die Provision bleibt auch dann geschuldet, wenn der Endkunde nach Abschluss der über KredPal vermittelten Finanzierung den Auftrag ganz oder teilweise auf andere Weise bezahlt, insbesondere durch Eigenmittel, Barzahlung oder eine anderweitige Finanzierung.
(4) Keine Provision fällt insbesondere an, wenn a) der Endkunde den Handwerkspartner nicht beauftragt, b) der Finanzierungsvertrag nicht wirksam zustande kommt oder vor Vertragsabschluss abgelehnt wird, c) der Vorgang einem falschen Handwerkspartner, Kunden oder Auftrag zugeordnet wurde, d) derselbe Vorgang mehrfach abgerechnet wird, oder e) der Handwerkspartner den Auftrag nicht ausführt und auch kein wirtschaftlich gleichartiger Auftrag mit demselben Endkunden am selben Objekt zustande kommt.
(5) Wird der Auftrag nur teilweise umgesetzt, reduziert sich die Provision entsprechend auf den tatsächlich realisierten Auftragswert.
(6) Führt der Handwerkspartner innerhalb von sechs Monaten nach einer über KredPal vermittelten Finanzierung mit demselben Endkunden am selben Objekt einen wirtschaftlich gleichartigen Auftrag aus, kann KredPal prüfen, ob ein provisionspflichtiger Zusammenhang besteht.
§ 5 Nachlaufzeit
(1) Wird eine über KredPal begonnene Finanzierungsanfrage zunächst nicht abgeschlossen, entsteht ein Provisionsanspruch nur dann, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Finanzierungsanfrage ein Kreditvertrag über KredPal oder einen von KredPal eingesetzten Finanzierungs-, Vermittlungs- oder Abwicklungspartner verbindlich zustande kommt.
(2) Voraussetzung ist zusätzlich, dass der zugrunde liegende Auftrag nach Maßgabe von § 4 zustande kommt.
(3) Für Aufträge, die ohne über KredPal vermittelte Finanzierung abgeschlossen oder bezahlt werden, besteht kein Provisionsanspruch.
(4) Diese Regelung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, sofern die ursprüngliche Finanzierungsanfrage vor deren Beendigung über KredPal gestellt wurde.
§ 6 Klärungsfälle bei Provisionsrechnungen
(1) Der Handwerkspartner kann gegen eine Provisionsrechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung begründete Einwendungen geltend machen.
(2) Hierzu ist eine E-Mail an info@kredpal.de mit dem Betreff „Klärungsfall – Rechnungsnummer – Firmenname" zu senden. Die Mitteilung soll die Rechnungsnummer, den betroffenen Endkunden bzw. das Projekt sowie den Grund der Einwendung enthalten.
(3) KredPal prüft den geschilderten Sachverhalt anhand der vorliegenden Informationen und kann hierfür weitere Angaben oder Unterlagen anfordern.
(4) Der nachvollziehbar beanstandete Teil der Rechnung wird bis zum Abschluss der Prüfung nicht angemahnt und nicht als überfällig behandelt. Unstreitige Beträge bleiben hiervon unberührt.
(5) Ergibt die Prüfung, dass kein oder nur ein geringerer Provisionsanspruch besteht, wird die Rechnung storniert oder entsprechend berichtigt. Ergibt die Prüfung, dass der Provisionsanspruch besteht, informiert KredPal den Handwerkspartner hierüber; der offene Betrag wird sieben Kalendertage nach Zugang dieser Mitteilung fällig.
§ 7 Abrechnung und Zahlungsziel
(1) KredPal stellt dem Handwerkspartner nach Entstehung des Provisionsanspruchs eine Rechnung.
(2) Grundlage der Rechnungsstellung ist der Bruttoauftragswert nach § 3.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Die Rechnungsstellung kann elektronisch erfolgen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(6) Der Handwerkspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Informations-, Auskunfts- und Nachweispflichten
(1) Der Handwerkspartner informiert KredPal auf Anfrage wahrheitsgemäß über den Stand von Projekten, die im Zusammenhang mit über KredPal vermittelten Finanzierungsanfragen stehen.
(2) KredPal kann zur Prüfung eines möglichen Provisionsanspruchs angemessene Nachweise anfordern, insbesondere: Angebote, Auftragsbestätigungen, Abschlagsrechnungen, Rechnungen, Informationen zu Änderungen des Auftragswerts sowie Informationen zu Zusatz- oder Nachtragsleistungen.
(3) Der Handwerkspartner ist verpflichtet, angeforderte Informationen und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist bereitzustellen.
(4) Der Handwerkspartner informiert KredPal unverzüglich über wesentliche Änderungen des Auftragswertes, sofern diese für die Berechnung der Provision relevant sind.
(5) Kommt der Handwerkspartner seinen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten nicht nach, darf KredPal den Provisionsanspruch auf Grundlage der verfügbaren Informationen berechnen. Dem Handwerkspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht.
§ 9 Umgehungsverbot und Schadensersatz
(1) Der Handwerkspartner darf die Zuordnung von Kunden, Vermittlungslinks, Angebotslinks, Widgets oder Finanzierungsanfragen nicht umgehen, manipulieren oder beeinträchtigen.
(2) Insbesondere ist es untersagt:
- technische Zuordnungen von Kunden bewusst zu entfernen oder zu verhindern,
- Kunden nach einer über KredPal gestarteten Anfrage gezielt auf andere technische Wege umzuleiten, um eine über KredPal vermittelte Finanzierung zu umgehen,
- Angaben zum Auftragswert falsch anzugeben oder Aufträge künstlich aufzuteilen, um einen Provisionsanspruch zu reduzieren,
- Widgets, Vermittlungslinks oder Angebotslinks technisch zu verändern oder in ihrer Funktionsweise zu beeinträchtigen.
(3) Bei einem schuldhaften Verstoß ist KredPal berechtigt, den Zugang zur Plattform mit sofortiger Wirkung zu sperren, die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen und Ersatz des konkret entstandenen Schadens zu verlangen.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von KredPal bleiben unberührt.
§ 10 Statusinformationen für Handwerkspartner
(1) KredPal kann dem Handwerkspartner zu den von ihm eingereichten oder ihm zugeordneten Finanzierungsanfragen ausschließlich folgende Statusinformationen bereitstellen: Anfrage gestartet, Unterlagen fehlen, Antrag in Prüfung, Finanzierung freigegeben, Auszahlung erfolgt.
(2) Der Handwerkspartner erhält keine Bonitätsdaten, Banknamen, Kreditkonditionen, Ablehnungsgründe, Konto-, Einkommens- oder Vermögensdaten des Endkunden.
(3) Der Handwerkspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übermittelten Statusinformationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Kundenprojekts zu verwenden.
(4) KredPal kann Statusinformationen ändern, ergänzen oder einschränken, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit.
(2) Der Handwerkspartner darf personenbezogene Daten und Statusinformationen von Endkunden ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Angebots oder Projekts verwenden.
(3) Der Handwerkspartner darf personenbezogene Daten oder Statusinformationen nicht für andere Zwecke verwenden, an Dritte weitergeben oder zu Werbezwecken nutzen, sofern hierfür keine eigene rechtliche Grundlage besteht.
(4) KredPal kann personenbezogene Daten und projektbezogene Unterlagen an angebundene Finanzierungs-, Vermittlungs-, Abwicklungs- und technische Dienstleistungspartner übermitteln, soweit dies für die Vermittlung, Prüfung, Bearbeitung oder Abwicklung der Finanzierungsanfrage erforderlich ist.
§ 12 Kostenfreie Registrierung und Nutzung
(1) Die Registrierung bei KredPal, die Einrichtung eines Nutzerkontos, das Onboarding sowie die laufende Nutzung der Plattform sind für den Handwerkspartner grundsätzlich kostenfrei.
(2) Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich im Fall einer erfolgreichen Finanzierung nach Maßgabe der §§ 3 und 4.
(3) Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Handwerkspartner kann die Nutzung der Plattform jederzeit in Textform kündigen.
(2) KredPal kann die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Verstößen gegen diese AGB,
- falschen Angaben,
- missbräuchlicher Nutzung der Plattform,
- Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften,
- Zahlungsverzug trotz Mahnung,
- schuldhaften Umgehungs- oder Manipulationsversuchen.
(4) Bei schwerwiegenden Verstößen kann KredPal den Zugang sofort sperren und die Zusammenarbeit fristlos kündigen.
(5) Bereits entstandene Provisionsansprüche, die Nachlaufzeit nach § 5, Informations- und Nachweispflichten sowie Verpflichtungen aus § 9 bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 14 Haftung
(1) KredPal haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KredPal nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
(4) KredPal haftet insbesondere nicht für:
- Entscheidungen von Finanzierungspartnern,
- Ablehnungen oder Änderungen von Finanzierungskonditionen,
- die Bonität oder Zahlungsfähigkeit von Endkunden,
- Verträge zwischen Handwerkspartner und Endkunde,
- die Qualität, Durchführung oder Abnahme von Handwerksleistungen,
- Schäden durch technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von KredPal.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) KredPal kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder neuer Funktionen.
(2) KredPal informiert den Handwerkspartner mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten über wesentliche Änderungen in Textform.
(3) Der Handwerkspartner kann der Änderung bis zum vorgesehenen Inkrafttreten in Textform widersprechen.
(4) Widerspricht der Handwerkspartner fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. KredPal kann die Zusammenarbeit in diesem Fall zum Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens ordentlich beenden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KredPal (Berlin).
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.